Allgemein:

Wir arbeiten ausschliesslich auf Grund der Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen, Link zu AÖSp, letzte Fassung. Unsere Offerte sind auf Basis heute gültiger Raten, Löhne, Kurse, Tarife, Treibstoffpreise, gesetzlicher Bestimmungen, ungehinderte Transportwege, freie Frachtführerwahl, exklusive USt. und freibleibend bis zum effektiven Festabschluss.

 

Frachtgut:

Für Kaufmannsgüter, handelsüblich und transportgerecht verpackt. Kein Gefahrengut gemäß ADR, RID, IMDG und IMCO Regeln. Frachtgüter die als Container Teilladung (LCL) oder als Lkw Teilladung (LTL) transportiert werden, müssen vollständig stapelbar, überstaubar und lagerfähig sein. Frachtgüter die als breakbulk Ladung, konventionelle  Ladung oder Roll On/Roll Off Ladung  transportiert werden, müssen seemäßig verpackt mit Lasch- und Sicherungsmarkierungen, vollständig stapelbar, überstaubar, lagerfähig, Kran und Stapler fähig sein. Jegliche Ausnahmen hiervon bedürfen ausdrücklich einer schriftlichen Bestätigung / Vereinbarung.

 

Leercontainer und Schiffsraum:

Vorbehaltlich von Leercontainer- und Schiffsraum Verfügbarkeit.

 

Laufzeiten und Schiffsrouten:

Angaben über Laufzeiten und Schiffsrouten sind Richtwerte auf Basis von Proforma Fahrplänen (Änderungen vorbehalten).

 

Zuschläge:

Sämtliche Zuschläge wie z.B. für Treibstoff (Bunker Adjustment Factor = BAF oder Fuel Adjustment Factor = FAF), Treibstoff für schwefelarme Kraftstoffe (Low Sulphur Surcharge = LSS), Währungsausgleich (Currency Adjustment Factor = CAF), Kriegs Gefahr (War Risk), Piraterie Gefahr, Hafen Verstopfung (Port Cengestion),  Schiff- und Hafen-Sicherheit, Suez-Kanal- und Panama-Kanal- Transit, Hafen Umschlag Gebühr = Terminal Handling Charge (THC), Hafen Umschlag Gebühr Herkunftshafen (THOrigin), Hafen Umschlag Gebühr Bestimmungshafen (THDestination), Hauptsaison/Hochsaison Zuschlag (Peak Season Surcharge = PSS), ... , sind gültig am Tag der Verschiffung  (valid at time of shipping = v.a.t.o.s.).

 

Exkludierte Leistungen:

- Zollabfertigung Export und Import

- Zölle, Steuern und sonstige staatliche Zollabgaben

- Lagerkosten für Waren ( innerhalb des Lagers und außerhalb des Lagers )

- Lagerkosten für Container

- Standgeldkosten für beladene Container

- Zurückhaltungskosten für leere Container

- Standgeldkosten für LKWs

- Kurierdienst Kosten für Dokumenten Versand

- Wärmebehandlung von Verpackungsholz

- VGM Verified Gross Mass ) gemäß SOLAS Regeln

- Container Siegel

- Waren- Import, Export und Transit Genehmigungen

- Nicht im Angebot bezifferte oder definierte Leistungen

- Transportversicherung

- Verzugszinsen und Mahngebühren

 

Zusätzliche Kosten:

Zusätzliche Kosten für Lagerung, Miete und sonstige Kosten, weil keine ungehinderte Transportwege gegeben sind. Zum Beispiel Schiff und Zug Fahrplanänderung. Allgemeine Verspätung wegen Zugausfällen. Seehafen, Terminal und Zuggleis Sperren, Bauarbeiten und Streiks. Gehen immer zu Lasten des Kunden und der Ware.

 

Zahlungskonditionen:

Rechnungen des Spediteurs sind sofort zu begleichen, Paragraph 29 der Allgemeinen Österreichischen Spediteur Bedingungen, AÖSp, oder gemäß derzeit gültiger Zahlungsvereinbarung mit SeaMan Shipping, ansonsten erfolgt die Dokumentenausgabe ausschließlich gegen Vorauskassa. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen von 1,5% pro Monat und Mahngebühren verrechnet. Unsere Rechnungen sind in Graz zahlbar und klagbar.

 

Offert Gültigkeit:

Alle Angebote des Spediteurs gelten nur bei unverzüglicher Annahme zur sofortigen Ausführung des betreffenden Auftrages, sofern sich nichts Gegenteiliges aus dem Angebot ergibt, und nur, wenn bei Erteilung des Auftrages auf das Angebot Bezug genommen wird. Oder bis zum genanntem Datum bzw. bis auf Widerruf. Unsere Offerte stellen alle vorhergehenden Offerte, Tarife, Angebote und Bedingungen in der/den angegebenen Relation/en außer Kraft.

 

Reklamationen:

Reklamationen an unseren Rechnungen können nur innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Rechnungsausstellungsdatum berücksichtigt werden. Reklamationen am Frachtgut (Zustand der Ladung, Menge und Gewicht) müssen am Tag der Zustellung oder Übernahme gemeldet werden.

 

Salvatorische Klausel:

Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen dieser Bedingungen davon nicht beeinflusst.